Vertragliche Inhalte lilahund Club

1. Vertragsgegenstand

  1. Mit unterzeichnen dieses Vertrages erwirbt o.g. Person eine Mitgliedschaft im „lilahund Club“

(Schildkröte GmbH). Die Dauer der Mitgliedschaft beginnt mit Zahlung des ersten Monatsbeitrages und kann jederzeit zum Ende eines Monats gekündigt werden. 

 

  1. Erworbene Leistungen:

  4 kostenlose Workshops pro Jahr

          Definition der Workshops: Wissensvermittlung durch unterschiedliche Dozenten und Dozentinnen,

          Austausch mit anderen Fachkräften oder TN in Ausbildung, praktische Übungen und fokussiertes

         Auseinandersetzen mit  arbeitsrelevanten Inhalten

         Dauer: ca. 2-3 Stunden

          Die Termine für die Workshops werden in der lilahund Club App bekannt gegeben. Ein Workshop   

          findet ab einer Teilnahme von 3 TN statt. Schildkröte behält sich vor, die Termine gegebenenfalls

         aus organisatorischen Gründen zu ändern.

       

            - 50% Rabatt auf folgende Angebote von lilahund:

  • Gruppentraining (=10,00 EUR)
  • Einzelstunde (=30,00 EUR)
  • 5er Karte Einzeltraining: (=140 EUR)
  • 10er Karte Einzeltraining: (= 225 EUR)
  • Teilnahme Modul (12 Stunden) (=225 EUR)
  • Fortbildungen verschiedener Art
  • Rezertifizierung (= 100 EUR)
  • Supervision (= je Stunde 50 EUR)

 

            - Uneingeschränkte Nutzung der lilahund Club App:

  • Zugriff auf alle Inhalte wie Infos zu hundegestützten Interventionen, Gesundheit des Hundes, Verhalten und Training.
  • Austausch mit anderen Fachkräften für hundegestützte Interventionen,
  • Direkter Kontakt für Fragen und Hilfe zu den Trainern und Trainerinnen von lilahund

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1.  Der Mitgliedsbeitrag beträgt 24,90 EUR monatlich.
  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende eines Monats gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 15. jedes Monats im Voraus fällig. Er kann per Überweisung getätigt werden oder durch eine Buchung der App im Google-Play-Store oder im Apple-Store.
  4. Der Mitgliedsbeitrag ist auch regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied nicht alle oder keine Angebote des lilahund Clubs nutzt.
  5. Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen im Verzug ist (bei Überweisung), wird der Vertrag zum Monatsende gekündigt. Die fehlenden Beiträge werden geltend gemacht.
  6. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung gilt für mindestens ein Jahr.
  7. Schildkröte GmbH behält sich vor die Angebote und die dazugehörigen Modalitäten in zumutbarer Weise zu verändern oder zu streichen und durch andere Angebote zu ersetzen. Dies erfolgt nur nach vorheriger zeitlich angepassten Vorankündigung.
  8. Schildkröte GmbH verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiter zu geben.

 

 

 

  1. Die Gruppensettings und Workshops finden, wenn nicht frühzeitig anders angekündigt, hier statt

Schildkröte GmbH

Putbusser Str. 29

13355 Berlin

 

wenn dem/der TN nicht zuvor ein anderer angemessener Ort von Schildkröte GmbH innerhalb des Bereichs Berlin und Brandenburg mitgeteilt wird.

  1. Schildkröte GmbH ist zu einer Absage eines Termins aus wichtigem Grunde (z.B. Erkrankung der Trainerin, Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl von 4 Personen, behördliche oder gesetzliche Vorgaben) berechtigt und wird den/die TN hierüber sowie den Nachholtermin umgehend informieren.

 

 

4. Kosten

  1. Die monatliche Gebühr beläuft sich auf 24,99 EUR, einschließlich etwaiger Umsatzsteuer.

5. Dauer der Ausbildung, Vertragslaufzeit

 

  1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende eines Monats gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Rücktritt und Kündigung bedürfen einer Erklärung in Textform  (bei Überweisung)  oder der Abmeldung der App im Google-Play Store/ Apple Store.

 

6. Nutzungsrechte

Die dem/der TN von uns zur Verfügung gestellten Werke, z.B. Zeichnungen, Texte dürfen von dem/der TN nur im Zusammenhang mit dem Einsatz des Teampartners genutzt werden. Insbesondere die Veröffentlichung, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, die Vervielfältigung sowie die Weitergabe an Dritte, einschließlich des Arbeitgebers des/der TN, sind nicht gestattet.

 

7. Haftung

  1. Schildkröte haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des/der TN, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Schildkröte GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Im Übrigen ist die Haftung von Schildkröte GmbH für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von uns übernommenen Garantie etwas anderes ergibt.
  3. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Schildkröte GmbH nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der/die TN vertrauen durfte. Soweit Schildkröte GmbH hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  4. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

 

8. Schlussbestimmungen

  1. Sollte sich eine der Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise als ungültig erweisen, so werden davon die übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Ist die ungültige Bestimmung keine allgemeine Geschäftsbedingung, zum Beispiel zwischen den Parteien verhandelt, ist sie sinngemäß auszulegen und durch eine neue Vorschrift zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.
  2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Ver­trages und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform, soweit dieser Vertrag nicht im Einzelfall Abweichendes bestimmt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Zur Gültigkeit dieser Vereinbarung sowie von Ergänzungen und Änderungen gilt auch eine Faksimile-Version.
  3. Auf diesen Vertrag findet nur deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Berlin. Bei Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Berlin, wenn der Auftragnehmer entweder Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten die nichtvermögensrechtliche Ansprüche betreffen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind, oder wenn ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.